Höhere Berufsfachschule
Direkt zum Berufsabschluss
Die zweijährige Höhere Berufsfachschule (Jahrgangsstufe 11 und 12) baut auf dem mittleren Abschluss auf und führt zu einem Berufsabschluss. Sie vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um als „Staatlich geprüfte/er Assistent/in” tätig zu werden. Der berufliche Abschluss ermöglicht den direkten Einstieg in das Berufsleben.
Hans-Ulrich Daab
Abteilungsleiter Abteilung I
die Fachrichtungen
In der zweijährigen Höheren Berufsfachschule bieten wir die Fachrichtungen Fremdsprachensekretariat und Informationstechnik an.
Fremdsprachensekretariat
Die Assistentenausbildung für das FSS ist eine kaufmännische Ausbildung, die neben diversen Bürotätigkeiten auch eine zweite Fremdsprache beinhaltet.
Informationstechnik
Programmierung und die Verwaltung von Datenbanken gehören genauso zur IT-Assistenten-Ausbildung wie der Aufbau von PCs und deren Vernetzung.
Organisation
Beide Ausbildungen dauern zwei Jahre und beinhalten allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Unterricht.
Praxis
Da es sich um eine rein schulische Ausbildung handelt, arbeiten die Auszubildenden nicht parallel in einem Betrieb. Bestandteil der Ausbildung ist daher ein vier- bis achtwöchiges Betriebspraktikum, das in zwei Praktikumsphasen aufgeteilt und im selben oder in unterschiedlichen Unternehmen absolviert werden kann.
Im Ausbildungsgang Fremdsprachensekretariat ist ein mindestens vierwöchiges Praktikum Pflicht, das im Ausland absolviert werden soll.
Für die angehenden IT-Assistentinnen und -Assistenten ist dies nicht üblich, aber in Ausnahmefällen möglich.
Bei Praktika im Ausland kann ein Zuschuss aus dem europäischen Förderprogramm Erasmus+ über die Schule beantragt werden.
Anmeldung und Aufnahme
Anmeldung:
Die Ausbildung beginnt mit dem Schuljahresbeginn nach den Sommerferien in Hessen.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel über die abgebende Schule und soll bis zum 30. April beantragt werden. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Anmeldeformular (Sekretariat, Homepage)
- Tabellarischer Lebenslauf und Lichtbild
- Beglaubigte Fotokopie des letzten Zeugnisses
(Halbjahreszeugnis oder Zeugnis des mittleren Abschlusses) - für ausländische Schülerinnen und Schüler außerhalb der EU: Aufenthaltsgenehmigung
Falls Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten, steht Ihnen unser Sekretariat zu den Geschäftszeiten offen.
Aufnahmevoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung ist das Zeugnis eines mittleren Abschlusses mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik und ausreichender Leistung im dritten Fach. Gymnasialschüler benötigen die Zulassung zur Einführungsphase.
Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
Bei Interesse gibt es alle notwendigen
Formulare und Dokumente im Download-Bereich.